Ab dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von € 9,82 je StundeDieser steigt ab 1. Oktober 2022 auf € 12,00.

Aufzeichnungspflichten nach § 17 MiLoG (Mindestlohngesetz)

Um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten zu notieren (Dokumentationspflicht). 

 

Dabei ist für geringfügig Beschäftigte (§ 8 Abs. 1 SGB IV) sowie Beschäftigte in Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsgesetz der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu notieren. Diese Aufzeichnungen, für die keinen Formvorschriften unterliegen und für die von der Verwaltung daher auch keine Vorlagen zur Verfügung gestellt werden, sind Bestandteil der Lohnunterlagen !

 

Die Aufzeichnungspflicht wird vom Zoll überprüft.

 

Für Aushilfen (geringfügig Beschäftigte) bedeutet dies, dass sie monatlich maximal 48,5 Stunden arbeiten dürfen.