Es ist ein Zeichen für ein funktio-nierendes Gemeinwesen, dass es die Freiheitsrechte seiner Bürger auch in den Situationen schützt und achtet, in denen der Wind
etwas heftiger bläst.
(Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts)
Mit dem Wort "Spinner" im Zu-sammenhang mit den Anhängern der NPD hat Bundespräsident Gauck zwar ein negatives Wert-urteil abgegeben, das, isoliert betrachtet, durchaus als diffa-mierend
empfunden werden kann. Dies ist jedoch verfassungs-rechtlich nicht zu beanstanden, da der Bundespräsident den Begriff "Spinner" als Sammelbegriff für Menschen verwendet hat, die trotz der
verheerenden Folgen des Nationalsozialismus weiter anti-demokratische Überzeugungen vertreten.
(Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 10.06.2014 , Az. 2 BvE 4/13).